Mit den neuen Richtlinien gegen unlautere Handelspraktiken (UTP), die am 12. März verabschiedet wurden, sollen Lebensmittelproduzenten in der EU vor verspäteten Zahlungen für gelieferte Produkte, einseitigen Stornierungen oder rückwirkenden Auftragsänderungen geschützt werden.
Zudem sollen Käufer zukünftig verpflichtet werden, einen schriftlichen Vertrag mit dem Lieferanten zu unterzeichnen. Vergeltungsmaßnahmen gegen Lieferanten wie die Auslistung der Produkte werden nach der Richtlinie verboten, ebenso wie die Rückgabe unverkaufter Produkte an einen Lieferanten. Auch Zahlungen für Werbemaßnahmen sowie Lagerung und Rabattierungen werden untersagt, wenn sie nicht zuvor im Liefervertrag vereinbart wurden.
Von den Richtlinien sollen kleine und mittlere Lebensmittellieferanten mit einem Jahresumsatz von weniger als 350 Mio Euro profitieren. Beschwerden zu UTP sollen Produzenten in dem Land einreichen können, indem sie ihren Firmensitz haben, auch wenn der unlautere Handel in anderen Teilen der EU stattgefunden hat.
„Fairness, gesündere Lebensmittel und soziale Rechte haben sich gegen die unlauteren Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette durchgesetzt“, erklärte Paolo De Castro, der die Trilog-Verhandlungen zu den Richtlinien geführt hat. „Das ist ein großer Erfolg für alle Europäer.“
Die Richtlinien gegen Unlautere Handelspraktiken muss formell vom Rat der Europäischen Union gebilligt werden. Nach dem Inkrafttreten haben die EU-Staaten 24 Monate Zeit, um diese in nationales Recht umzusetzen. Neue Vorschriften sollten 30 Monate nach Inkrafttreten angewandt werden.