Die Europäische Kommission hat eine Mitteilung veröffentlicht, die die Anwendung von Force Majeure und außergewöhnlichen Umständen im EU-Agrarsektor bei unvorhersehbaren und extremen Wetterereignissen klärt.

Hintergrund dieser Entscheidung sei, dass die Kommission die geäußerten Bedenken von Landwirten und Mitgliedsstaaten bezüglich des hohen Verwaltungsaufwandes berücksichtigt habe. Bereits im Februar und März 2024 hatte die Kommission erste Maßnahmen zur Vereinfachung und eine gezielte Überprüfung der GAP vorgestellt, die inzwischen in Kraft getreten sind. Ziel dieser jüngsten Entscheidung sei nun, den betroffenen Landwirten Sicherheit bezüglich ihrer Zahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu bieten und eine einheitliche Anwendung durch die nationalen Verwaltungen in der Union sicherzustellen, heißt es in der Mitteilung der Kommission.

EU-Fahne

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Force Majeure auf begrenztem Gebiet

Die Berufung auf “Force Majeure” ermöglicht es Landwirten, die aufgrund von Ereignissen wie schweren Dürren oder Überschwemmungen ihre GAP-Anforderungen nicht erfüllen konnten, ihre Unterstützung durch die GAP nicht zu verlieren. Diese Entscheidung wird normalerweise restriktiv und auf einer Fall-zu-Fall-Basis angewendet. Die neue Mitteilung stellt jedoch klar, dass höhere Gewalt für alle Landwirte in einem abgegrenzten Gebiet gelten kann, das von schweren und unvorhersehbaren Naturkatastrophen betroffen ist. Landwirte in den betroffenen Gebieten müssen keine individuellen Anträge stellen oder Nachweise erbringen, was die administrative Belastung für sie und die nationalen Behörden verringern und eine schnellere Reaktion der Mitgliedstaaten ermöglichen soll, heißt es weiter.

Weniger Verwaltungsaufwand für die Landwirte

Für diese Nutzung müssen bestimmte Bedingungen gegeben sein, damit die Annahme, dass alle Landwirte in einem bestimmten Gebiet von Force Majeure betroffen sind, zulässig ist. Dazu gehört, dass die Mitgliedstaaten das Auftreten einer schweren Naturkatastrophe bestätigen und das betroffene geografische Gebiet abgrenzen. Hierbei können sie auf Satellitendaten und andere Faktoren wie Bodentyp und Anbaukulturen zurückgreifen, ohne individuelle Überprüfungen vornehmen zu müssen, wird in der Meldung erklärt. Dieses Vorgehen solle die Verwaltung erleichtern und den Aufwand für die Landwirte reduzieren.

Janusz Wojciechowski, EU-Kommissar für Landwirtschaft

Janusz Wojciechowski, EU-Kommissar für Landwirtschaft

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Gewissheit statt zusätzlicher Sorge

Der EU-Kommissar für Landwirtschaft, Janusz Wojciechowski, kommentierte den Entschluss wie folgt: “Wir haben hart daran gearbeitet, die Anliegen der Landwirte bezüglich weniger Bürokratie und mehr Flexibilität zu berücksichtigen. Die Landwirtschaft ist eine der am stärksten vom Klimawandel und seinen Folgen betroffenen Berufsgruppen. Bei unvorhergesehenen extremen Klimaereignissen riskieren die Landwirte, alles zu verlieren, wofür sie gearbeitet haben. Unsere heutige Klarstellung bringt die Gewissheit, dass sie ihre GAP-Zahlungen weiterhin erhalten können, auch wenn sie nicht in der Lage sind, alle ihre üblichen Verpflichtungen zu erfüllen. Es besteht kein zusätzlicher Grund zur Sorge, wenn man es mit dramatischen Naturkatastrophen zu tun hat.”