Mit Blick auf den Brexit hat die Europäische Kommission die Mitgliedstaaten sowie alle privaten Akteure dazu aufgerufen, ihre Anstrengungen zur Vorbereitung dieses Schrittes zu verstärken. Die Brüsseler Behörde hob dazu am 19. Juli in einer Mitteilung hervor, dass zwar „Tag und Nacht“ an einem geordneten Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU gearbeitet werde; trotzdem werde es ohne Zweifel - ob mit oder ohne Einigung mit den Briten - zu „Störungen“ kommen.
Als Beispiel nannte die Kommission die Auswirkungen des Brexit auf eine Reihe von Wertschöpfungsketten, so etwa im Agrar- und Lebensmittelsektor. Ob zum Austrittsdatum 29. März 2019 tatsächlich ein ratifiziertes Austrittsabkommen vorliegen wird und wie dieses aussehen könnte, ist nach Angaben der EU-Kommission „noch immer ungewiss“. Derzeit liefen Vorbereitungen, die sicherstellen sollten, dass die EU-Organe, die Mitgliedstaaten und die privaten Akteure gut für den Austritt Großbritannien gerüstet seien. Selbst im Fall einer Einigung mit Brüssel werde das Vereinigte Königreich nach dem Austritt kein Mitglied der Europäischen Union mehr sein und daher auch nicht mehr dieselben Vorteile genießen wie die verbleibenden 27 Mitgliedstaaten, stellte die Kommission klar. Aufgrund dessen sei es - unabhängig von einer möglichen Einigung zwischen der EU und Großbritannien - ganz entscheidend, bestmöglich auf den Moment vorbereitet zu sein, in dem das Vereinigte Königreich zu einem Drittland werde. Gleichwohl sei es nicht nur Aufgabe der EU-Organe, sich auf den Brexit vorzubereiten. Alle Betroffenen - auf EU-Ebene wie auch auf nationaler und regionaler Ebene, darunter Wirtschaftsteilnehmer und andere private Akteure - müssten sich in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich verstärkt für sämtliche Szenarien rüsten, so die Kommission. AgE