EU-Gesetzgebung gegen unlautere Handelspraktiken gefordert

Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat gemeinsam mit den EU-Ausschüssen der Bauernverbände (COPA) und ländlichen Genossenschaften (COGECA) eine EU-Gesetzgebung zur Eindämmung unlauterer Handelspraktiken in der Lebensmittelkette gefordert. Beide Verbände bekräftigten anlässlich eines dazu von der Europäischen Kommission eröffneten Konsultationsverfahrens ihren Schulterschluss.

Nach Ansicht von COPA/COGECA-Generalsekretär Pekka Pesonen lässt „das enorme Ungleichgewicht in der Lebensmittelkette“ keine andere Wahl, als die Einführung einer entsprechenden Gesetzgebung zu fordern, um die Position der Landwirte zu verbessern und unlauteren Handelspraktiken Einhalt zu gebieten. Es könne nicht hingenommen werden, dass Landwirte nur etwa 20 % des Einzelhandelspreises eines Steaks erhielten, obwohl sie den Großteil der für die Erzeugung notwendigen Arbeit leisteten. Der Bauernverband hob hervor, dass es in Deutschland gelungen sei, das sogenannte „Anzapfverbot“ im nationalen Kartellrecht zu schärfen. Damit werde marktbeherrschenden Handelsketten untersagt, ihre Einkaufsmacht etwa für die Auferlegung sachlich unbegründeter Einkaufsrabatte zu missbrauchen. Der DBV und COPA/COGECA erwarten nach eigenen Angaben von der EU-Kommission, dass sie Anfang 2018 konkrete gesetzliche Vorschläge vorlegt. EU-Agrarkommissar Phil Hogan hatte bereits im Juni vor dem EU-Landwirtschaftsausschuss des Europaparlaments einen Gesetzesvorschlag für den kommenden Frühling angekündigt. Erst Mitte August hatte die Kommission eine Online-Konsultation zur Lebensmittelkette gestartet. AgE