In der Mitteilung habe die kanadische Lebensmittelbehörde erklärt, dass die Beschränkungen auch für Familien von Früchten gelten, die Äpfel, Birnen, Preiselbeeren, Heidelbeeren, Paprika, Kartoffeln und Tomaten beinhalten. 'Beachten Sie, dass die CFIA mit der Branche zusammenarbeitet, um der EU Maßnahmen zur Minderung des Schädlingsrisikos für diese Rohstoffe vorzuschlagen, die eine Wiederaufnahme der Exporte ermöglichen können', heißt es in der Mitteilung. Die neuen Vorschriften der Europäischen Union gelten nicht für gefrorene und getrocknete Früchte. Es sollte auch keine Probleme mit Seecontainern geben, die in die EU kommen, mit Exportdokumenten, die vor dem 1. September datiert sind, sagte die Agentur.