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Mit dem 1. Juni tritt eine neue Gesetzgebung in Kraft, die nach Angaben der EU den administrativen Aufwand verringern und höhere finanzielle Unterstützung in Krisenzeiten ermöglichen soll.

Nach einer Meldung von Horticulture Week sollen Produzentenorganisationen durch die Änderungen für Nicht-Mitglieder attraktiver und gleichzeitig das existierende Vermarktungsmanagement verbessert werden. Durch die geänderte Gesetzeslage soll beispielsweise klarer deutlich werden, welche Posten förderfähig durch die EU sind. Zudem wurden die gesetzlichen Regelungen für landesübergreifende Produzentenorganisationen vereinfacht, um das grenzübergreifende Produktmarketing zu stärken. Zudem sollen die Rücknahmepreise im Falle unvorhergesehener Marktentwicklungen von 30 % auf 40 % bzw. bei Zuführung zu Kompost, Tiernahrung etc. von 20 % auf 30 % angehoben werden.

Seit der Einführung des Russland-Embargos im August 2014 hat die EU Obst- und Gemüse-Erzeuger mit Extrageldern von 442 Mio Euro unterstützt. Zusätzlich stellt die EU für Produzentenorganisationen jährlich 700 Mio Euro jährlich bereit.