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Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, hat dem Bundeskabinett zwei Verordnungen zur Umsetzung der EU-Agrarpolitik ab 2023 vorgelegt. Darin werden – anknüpfend an den Ende September in Brüssel eingereichten deutschen GAP-Strategieplan – die mit der EU-Kommission abgestimmten Anpassungen in nationales Recht umgesetzt.

Mit der Ersten Verordnung zur Änderung der GAP-Direktzahlungen-Verordnung und der Ersten Verordnung zur Änderung der GAP-Konditionalitäten-Verordnung wird der Rechtsrahmen der EU-Agrarförderung in Deutschland beim Klima- und Umweltschutz sowie dem Erhalt der Biodiversität nachjustiert. Durch die Änderungen soll der notwendige Transformationsprozess der Landwirtschaft vorangebracht und die Resilienz der landwirtschaftlichen Betriebe gestärkt werden. Die neuen Regeln sollen die Landwirtschaft zudem dabei unterstützen, die Folgen der Klimakrise zu bewältigen.

Der Bundesrat muss den Verordnungen noch zustimmen, bevor diese in Kraft treten können. Die Änderungen durch die Erste Verordnung zur Änderung der GAP-Konditionalitäten-Verordnung betreffen die Standards für die Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand, die sogenannten GLÖZ-Standards.