Die Beschlüsse zur Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Volksrepublik China über geografische Angaben (GI) sind 20. Juli vom Agrarrat in Brüssel gebilligt worden.
Wie der Rat mitteilte, werden mit der Übereinkunft 100 geografische Angaben zu Produkten der europäischen Agrar- und Ernährungswirtschaft auf dem chinesischen Markt geschützt. Ebenso würden 100 chinesische Produkte in der EU unter Schutz gestellt. Vier Jahre nach seinem Inkrafttreten wird der Geltungsbereich des Abkommens dem Rat zufolge auf weitere 175 GI-Namen beider Seiten ausgeweitet. Darüber hinaus sei im späteren Verlauf die Anerkennung weiterer geografischer Angaben möglich. Geschützt würden Produkte, die einen bestimmten geografischen Ursprung hätten und Eigenschaften oder einen Ruf besäßen, die auf diesen Ursprung zurückzuführen seien. Dabei würden die Übersetzung, Transkription oder Transliteration sowie auch die Verwendung der geschützten geografischen Angaben in Verbindung mit Ausdrücken wie „Art“, „Typ“, „Stil“, „Imitation“ oder ähnlichem in Bezug auf Produkte ohne Ursprungseigenschaft untersagt. Der Rat hob hervor, dass sich geografische Angaben auch als nützliches Marketinginstrument erwiesen hätten, das dazu beitrage, den Herstellern höhere und stabilere Exporteinnahmen zu sichern. Laut einer 2013 von der EU-Kommission in Auftrag gegebenen Studie werde ein Produkt mit geografischer Angabe im Mittel für mehr als das Doppelte des Preises eines ähnlichen Produkts ohne geografische Angabe verkauft.
Zudem wies der Rat darauf hin, dass China ein Markt mit einem hohen Wachstumspotenzial für europäische Lebensmittel und Getränke sei. Dieses Abkommen werde daher den Herstellern in der EU zugutekommen und dürfte den ländlichen Gebieten, in denen diese Produkte hergestellt würden, Auftrieb geben. Datum und der Ort für die Unterzeichnung des Abkommens stehen dem Rat zufolge noch nicht fest. Nach der Unterzeichnung bedarf das Abkommen noch der Zustimmung des Europaparlaments, bevor es in Kraft treten kann. AgE