Rund 93 % der Unternehmen in der Ernährungswirtschaft setzen die Anforderungen des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) bereits ganz oder teilweise um.
Das ist das Ergebnis einer veröffentlichten Studie der AFC Risk & Crisis Consult (AFC), die in Kooperation mit der Bundesvereinigung der deutschen Ernährungsindustrie (BVE) durchgeführt wurde. Es bedeutet zugleich eine deutliche Steigerung zum Vorjahr: 2022 hatten noch 35 % der Unternehmen angegeben, noch nicht auf die gesetzlichen Verpflichtungen vorbereitet zu sein; in der aktuellen Umfrage schrumpfte diese Zahl auf 7 %. Für die Studie wurden 387 für das Risiko- und Krisenmanagement verantwortliche Mitarbeitende von Unternehmen der Ernährungsindustrie online befragt. Vor allem Anforderungen von Kunden, beispielsweise durch Ergänzungsvereinbarungen, sind den Studienergebnissen zufolge der Haupttreiber für diese Entwicklung. Während 44 % der Unternehmen direkt in den Geltungsbereich des Gesetzes fallen, betrachtet fast die Hälfte der Befragten die Umsetzung des LkSG als eine Vorbereitung auf das geplante europäische Lieferkettengesetz.
Die Gesetzeslage
Das deutsche LkSG verpflichtet betroffene Unternehmen, ihrer Sorgfaltspflicht in Bezug auf Menschenrechte und Umweltbelange nachzukommen. Es gilt aktuell für Unternehmen, die ihren Hauptsitz oder eine Niederlassung in Deutschland haben und mehr als 3.000 Mitarbeiter beschäftigen. Ab 2024 sinkt diese Grenze, wodurch es dann Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten betrifft. Der aktuelle Entwurf der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) sieht jedoch weitere Verschärfungen vor. Unter anderem soll der Grenzwert für Unternehmen in Risikosektoren wie dem Landwirtschafts- und Rohstoffsektor auf 250 Mitarbeiter herabgesetzt werden.
Verwaltungsaufwand reduzieren
„Die Unternehmen der Ernährungsindustrie, egal ob direkt oder indirekt betroffen, nehmen Ihre sozial-ökologischen Sorgfaltspflichten nicht erst seit Inkrafttreten der neuen Gesetzgebung sehr ernst“, betonte der Geschäftsführer der AFC Risk & Crisis Consult, Dr. Michael Lendle, anlässlich der Ergebnisvorstellung. Die Übernahme sozialer Verantwortung spiegelt Lendle zufolge auch eigene Werte und strategische Zielsetzungen wider. BVE-Geschäftsführerin Stefanie Sabet wies indes darauf hin, dass die Komplexität der Lieferketten sowie fehlende finanzielle und personelle Ressourcen die Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen zum Umweltschutz und der Wahrung der Menschenrechte vor „große Herausforderungen“ stellen. Sie forderte daher, dass der Verwaltungsaufwand für die Unternehmen bei der Umsetzung der Sorgfaltspflichten reduziert werde. Denn angesichts der CSDDD werden laut Sabet in Zukunft vermutlich noch mehr kleine und mittlere Unternehmen (KMU) von den Verpflichtungen betroffen sein. AgE