Foto: Gina Sanders/fotolia

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Am 4. Juni 2018 wurde sich Ausschuss für Verkehr und Tourismus des Europäischen Parlaments auf einen ein Kompromiss in Sachen Arbeitsbedingungen von Lkw-Fahrern geeinigt, die auf Reformvorschläge der im Rahmen des ersten Mobilitätspakets basierten.

Die EU-Vorschriften für entsandte Arbeitnehmer, die auf dem Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ beruhen, sollen für Kabotage-Fahrten gelten. Für Fahrer, die Güter in einen anderen Mitgliedstaat liefern, sollen also die gleichen Vergütungsregeln gelten wie für Fahrer im Gastland, berichtet die Verkehrsrundschau. Die Kabotage soll auch weiter liberalisiert werden. „Die Abgeordneten befürworteten neue Fristen für die Kabotage-Fahrten basierend auf der Anzahl der Lieferungen.

Innerhalb der siebentägigen Frist sollen diese Beförderungen in einem Mitgliedstaat auf 48 Stunden begrenzt werden, um zu verhindern, dass es zu Wettbewerbsverzerrungen kommt. Der Lkw muss vor einer erneuten Kabotage in dem entsprechenden Mitgliedstaat erst in sein Registrierungsland zurück, dort 72 bleiben und zwischendurch einen internationalen Transport durchführen“, heißt es. Der Ausschuss habe zudem eine Flexibilisierung der Ruhezeiten gebilligt.

Den vollständigen Text lesen Sie in der nächsten Ausgabe des Fruchthandels Magazins.

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