„Dass sich das BAG trotz höchstrichterlich festgestellter Rechtswidrigkeit weigert, zu viel gezahlte Gebühren zu erstatten, grenzt an Wegelagerei und ist nicht hinnehmbar. Deshalb haben wir uns im Sinne unserer Partner entschlossen, die Ansprüche im Rahmen eines Musterverfahrens notfalls auch gerichtlich geltend zu machen“, sagt Nikolja Grabowski, Vorstand der ELVIS AG.
Das BAG berufe sich auf Vertrauensschutz: Vor dem Urteil des EuGH habe man nicht wissen können, dass die Maut zu hoch kalkuliert war. Denn die Bundesregierung habe ab einem bestimmten Zeitpunkt die Wegekostengutachten, auf denen die Mautsätze beruhen, stets der Europäischen Kommission übersandt. Von dort seien nie Einwände gekommen.
Dazu Rechtsanwalt Prof. Dr. Moritz Lorenz von der Kanzlei Arnecke Sibeth Dabelstein, der ELVIS in dem Verfahren vertritt: „Ein solcher Vertrauensschutz zugunsten eines Mitgliedstaats wird im EU-Recht allerdings nur in eng begrenzten Ausnahmefällen gewährt. Und die liegen hier nicht vor.“