Nach der Insolvenz des Systembetreibers ELS haben die übrigen Systembetreiber eine Vereinbarung unterzeichnet, mit der sichergestellt werden soll, dass auch bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und einer Betriebseinstellung der ELS die Sammlung und Verwertung von Verkaufsverpackungen flächendeckend durchgeführt wird.
Zudem wollen die dualen Systeme dann einen weiteren finanziellen Beitrag an ELS leisten, um eine geordnete Abwicklung der ELS zu unterstützen. „Damit tragen wir die Schäden, die durch das unfaire und wahrscheinlich auch verordnungswidrige Verhalten des Wettbewerbers ELS entstanden sind“, betont Michael Wiener, CEO des Grünen Punkts.
ELS soll über Jahre hinweg zu geringe Mengen an die Clearingstelle der dualen Systeme gemeldet und damit auch einen deutlich zu geringen Teil an den Kosten für die Sammlung gebrauchter Verkaufsverpackungen über den Gelben Sack und die Glascontainer übernommen haben.
Die Kunden der ELS sind nach § 6.1 der Verpackungsverordnung gehalten, sofort nach Einstellung des Geschäftsbetriebs der ELS ihre Beteiligungspflicht anderweitig zu erfüllen. „Das kann schon mit dem 1. Juni 2018 notwendig werden. Dies ist nach 2014 die zweite Schieflage des Systems, die die privatwirtschaftliche Entsorgung von Verkaufsverpackungen in Frage stellt. Die Wirtschaft ist hier insgesamt gefordert, ihr duales System nicht wegen kurzfristiger Kostenvorteile aufs Spiel zu setzen“, warnt Wiener.