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Die dänischen Behörden müssen hinsichtlich ihrer Kontrollen der Herkunftskennzeichnungen, Etikettierungen und der Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln nachbessern. Das geht nach Angaben von Agar Europe aus einem aktuellen Prüfbericht des Europäischen Lebensmittel- und Veterinäramtes (FVO) hervor.

Die EU-Inspekteure stellten darin fest, dass in Dänemark zwar ein System amtlicher Kontrollen für Produkte, die eine „geschützte Ursprungsbezeichnung“ (g.U.) oder eine „geschützte geografische Angabe“ (g.g.A.) tragen oder als eine „garantiert traditionelle Spezialität“ (g.t.S.) deklariert sind, vorhanden sei. Auch sei die zuständige Behörde für die amtlichen Kontrollen auf Ebene der Herstellungs- und Verarbeitungsbetriebe und des Marktes benannt worden. Die amtlichen Kontrollen seien jedoch noch nicht vollständig eingeführt und die Marktkontrollen zum Zeitpunkt des Audits im Januar noch im Anfangsstadium gewesen, monieren die EU-Prüfer. Ferner kritisieren sie, dass die Überwachung der Kontrollstellen durch die zuständige Behörde noch nicht umgesetzt sei. Ein System zur Durchsetzung sei indes vorhanden. Es gebe jedoch Anzeichen dafür, dass trotz verhängter Sanktionen einige der schon seit längerem bestehenden Verstöße nicht behoben worden seien. Die zuständigen nationalen Behörden wurden vom FVO aufgefordert, bis Mitte Oktober einen Maßnahmenplan vorzulegen, in dem aufgeführt ist, welche Maßnahmen bis zu welcher Frist umgesetzt werden sollen. Unter anderem sollen die dänischen Behörden dafür sorgen, dass auch die Überwachung der Verwendung eingetragener Namen zur Beschreibung der in Verkehr gebrachten Erzeugnisse in die Kontrollen einbezogen wird. Schließlich müsse sichergestellt werden, dass die verhängten Durchsetzungsmaßnahmen „ausreichend abschreckend sind“, um das Risiko zu verringern, dass nichtkonforme Erzeugnisse in Verkehr gebracht würden.

AgE