Das jetzt ausgehandelte Recht auf regelmäßige Rückkehr in das Heimatland nach längstens vier Wochen Arbeit dient dem Sozialschutz und kann dazu beitragen, die Arbeitsbedingungen für Berufskraftfahrer zu verbessern. Wichtig aus Sicht des DSLV sind auch einheitliche Regelungen für Lenk- und Ruhezeiten der Lkw-Fahrer, deren Einhaltung spätestens ab 2025 durch den gesetzlich vorgeschriebenen ,Smart Tachograph' sichergestellt werden soll. Offen bleibt aber, wie das Verbot zum Verbringen der regelmäßigen Wochenruhezeit im Fahrzeug praktisch umgesetzt werden soll, wenn weiterhin die Übernachtungsalternativen fehlen.