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Der Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV) begrüßt die im Rahmen des Trilogs zwischen EU-Kommission, Parlament und Rat erzielte vorläufige Einigung auf ein einheitliches Regelwerk für die Sozialrechts- und Marktzugangsaspekte des europäischen Straßengüterverkehrs im Grundsatz. „Damit entsteht wenigstens Planungssicherheit für die Speditionsbranche, ihre Transportdienstleister und ihre Kunden aus der verladenden Wirtschaft, auch wenn längst nicht alle Ergebnisse zufriedenstellend sind“, so Axel Plaß, Präsident des DSLV.

Das jetzt ausgehandelte Recht auf regelmäßige Rückkehr in das Heimatland nach längstens vier Wochen Arbeit dient dem Sozialschutz und kann dazu beitragen, die Arbeitsbedingungen für Berufskraftfahrer zu verbessern. Wichtig aus Sicht des DSLV sind auch einheitliche Regelungen für Lenk- und Ruhezeiten der Lkw-Fahrer, deren Einhaltung spätestens ab 2025 durch den gesetzlich vorgeschriebenen ,Smart Tachograph' sichergestellt werden soll. Offen bleibt aber, wie das Verbot zum Verbringen der regelmäßigen Wochenruhezeit im Fahrzeug praktisch umgesetzt werden soll, wenn weiterhin die Übernachtungsalternativen fehlen.