Eine unterjährige und nicht planbare Steuersatzanpassung sei für die Betriebe mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden, der in keinem Verhältnis zum Nutzen stehe.
Dies erklärte Birgit Buth, Geschäftsführerin des Deutschen Raiffeisenverbands (DRV), anlässlich der ersten Lesung zum Jahressteuergesetz im Bundestag. Darüber hinaus seien beim aktuell vorgesehenen Ablauf Rechtsunsicherheiten vorprogrammiert. „Wir plädieren daher mit Nachdruck, auf die angesetzte Absenkung des Durchschnittsatzes zu verzichten und somit der Empfehlung des Bundesratsausschusses für Agrarpolitik und Verbraucherschutz zu folgen“, so Buth. Sie kritisiert die Willkürlichkeit des Stichtags und dass der geänderte Steuersatz unmittelbar einen Tag nach Verkündung verpflichtend sein soll. Buth: „Das ist in der Praxis schlichtweg nicht umsetzbar. Für die Umstellung des Steuersatzes brauchen die Betriebe zwingend einen angemessenen zeitlichen Vorlauf.“
Die DRV-Geschäftsführerin macht deutlich, dass Abrechnungen in der Regel für einen ganzen monatlichen Lieferzeitraum erfolgen: „Die Umstellung innerhalb laufender Lieferzeiträume würde die Unternehmen vor erhebliche Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der Lieferung und der Zuordnung zu unterschiedlichen Steuersätzen stellen. Der damit verbundene nicht leistbare bürokratische Aufwand konterkariert alle Ankündigungen zur Bürokratieentlastung.“
Das Bundesfinanzministerium will im Rahmen einer Änderung des Jahressteuergesetzes 2024 den Durchschnittssteuersatz für die Landwirtschaft von 9 % auf 8,4 % senken. Die Laufzeit des neuen Satzes wäre begrenzt bis zum 31. Dezember 2024, denn ab 2025 soll eine erneute Absenkung erfolgen.