Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) ist erleichtert, dass der Bundestag beschlossen hat, wie die zukünftige Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union auf nationaler Ebene aussehen soll. „Damit wird für die Landwirtschaft und ihre Partner, die Genossenschaften, ein Stück Planungssicherheit geschaffen“, erklärte DRV-Präsident Franz-Josef Holzenkamp.
Die bis zum Jahresende bei der EU-Kommission vorzulegenden Strategiepläne könnten damit nun erstellt werden. „Sie müssen sicherstellen, dass der größere Ermessensspielraum der Nationalstaaten nicht zu einer Renationalisierung der GAP und damit zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen innerhalb Europas führt“, ergänzte Holzenkamp. Die Unsicherheit schwinge dennoch mit, da die europäischen Regelungen noch nicht final vorliegen würden. „Die nationalen Gesetze laufen Gefahr, dem noch zu beschließenden Europarecht in Teilen zu widersprechen. Dann müssten sie kurzfristig angepasst werden. Dies könnte erhebliche Ressourcen kosten“, betonte der DRV-Präsident. Für diesen Fall appellierte Holzenkamp an alle politisch Verantwortlichen, solche Anpassungen, wenn nötig zügig umzusetzen. Ausdrücklich begrüßte der Verband, dass eine Junglandwirteförderung zukünftig auch in Agrargenossenschaften möglich sein wird, wenngleich unter engen Voraussetzungen. Holzenkamp: „Hier haben wir zumindest einen Teilerfolg für junge Landwirte erzielt, die in unseren Mehrfamilienbetrieben Verantwortung übernehmen.“