Maximaler bürokratischer Aufwand, minimaler Nutzen. Das ist das Fazit des Bundesrats, der nach Ansicht des Deutschen Raiffeisenverbands e.V. (DRV) folgerichtig die Bundesregierung auffordert, auf die unterjährige Absenkung des Durchschnittssatzes zu verzichten.
Damit, so betont DRV-Geschäftsführerin Birgit Buth, folge die Länderkammer eins zu eins den Forderungen und Argumenten des DRV. „Seit Monaten warnen wir vor unverhältnismäßigen bürokratischen Lasten für die Landwirtinnen und Landwirte und machen deutlich, dass die Laufzeit des neuen Satzes bis zum 31. Dezember 2024 begrenzt wäre, da ab 2025 eine erneute Absenkung erfolgen soll. Es ist auch richtig, dass der Bundesrat auf die zu erwartenden Unsicherheiten in der Praxis hinweist. Eine Umstellung innerhalb laufender Lieferzeiträume würde zwangsläufig zu Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der Lieferung und der Zuordnung zu unterschiedlichen Steuersätzen führen. Der Bundestag muss die Forderung des Bundesrats im aktuellen parlamentarischen Verfahren ernst nehmen und das Kapitel schließen. Die Planungen zur unterjährigen Steuersatzanpassung müssen endlich vom Tisch“, erklärte Buth.