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'Bei der Ausgestaltung der Taxonomie-Verordnung für die Land- und Agrarwirtschaft muss die gesamte Wertschöpfungskette berücksichtigt werden. Daher muss auch definiert werden, welche Kriterien für einen nachhaltigen Handel mit Agrarprodukten gelten. Schließlich ist eine ökonomisch nachhaltige Entwicklung für die landwirtschaftlichen Betriebe ohne einen leistungsstarken Handel nicht möglich“, betont Franz-Josef Holzenkamp, Präsident des Deutschen Raiffeisenverbands (DRV).

Er macht deutlich, dass in den genossenschaftlichen Unternehmen das Prinzip der Nachhaltigkeit seit Langem gelebt wird. „Nachhaltiges Wirtschaften gehört zum Wesenskern von Genossenschaften. Wir begrüßen daher ausdrücklich, dass Nachhaltigkeitsaspekte bei Finanzierungsfragen zukünftig stark berücksichtigt werden.“

Mit Sorge sieht Holzenkamp, dass die rechtlichen Grundlagen zur Beantwortung der Frage, ob eine Investition nachhaltig ist, Lücken und Widersprüche enthalten. Während die Errichtung von Solaranlagen als nachhaltig bewertet wird, ist der Handel mit Solarmodulen sowie mit Strom aus erneuerbaren Energien noch nicht im Kriterienkatalog aufgenommen. Holzenkamp: „Wir haben in dieser Woche die EU-Kommission und die Bundesregierung aufgefordert, solche Lücken schnellstmöglich zu schließen.“ Der DRV-Präsident plädiert für eine stetige Überprüfung der Nachhaltigkeitskriterien. „In einem dynamischen und innovativen Wirtschaftsraum wie der EU ist dies zwingend erforderlich.“

Darüber hinaus warnt Holzenkamp vor einer überbordenden Bürokratie: „Der Aufwand für die Beantragung und Bearbeitung eines Kredits muss sich für Unternehmen und Banken in Grenzen halten. Der Zugang zu Krediten darf nicht durch zu hohe bürokratische Hürden erschwert werden. Dies wäre angesichts des Transformationsprozesses in der Landwirtschaft kontraproduktiv und würde insbesondere kleinere Betriebe belasten.“