In einem Positionspapier zur aktuellen Diskussion um innerstädtische Diesel-Fahrverbote betont der Branchenverband DSLV, den von der Gesellschaft geforderten Beitrag der Logistik zum Umweltschutz grundsätzlich anzuerkennen.
Darin wird jedoch auch die Forderung erneuert, Ausnahme- und Übergangsregelungen für den innerstädtischen Lieferverkehr zu ermöglichen. „In diesem Kontext hat der DSLV stets geltend gemacht, dass, solange so genannte alternative Antriebe für Nutzfahrzeuge einschließlich ihrer Tank- und Auflade-Infrastruktur noch nicht serienreif und flächendeckend verfügbar sind, der Wirtschafts- und Lieferverkehr – sofern Bevölkerung und Handel keine Einbußen in ihrer Versorgungsqualität hinnehmen wollen – einer differenzierten Betrachtung unterzogen werden muss“. Zum Hintergrund: Stuttgart wird bei erhöhten Luftschadstoffkonzentrationen ab dem Jahr 2018 zeitlich und räumlich befristet Fahrverbote für Kraftfahrzeuge mit Dieselmotoren, die nicht der Euro VI-Norm entsprechen, erlassen können. Aus Sicht des Branchenverbandes DSLV könnte das Stuttgarter Modell bundesweite Signalwirkung bekommen.
Welche Linie der DSLV als Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität in urbanen Ballungsräumen verfolgt, können Sie in Ausgabe 10/2017 des Fruchthandel Magazins lesen.