Für Pflaumen, Zwetschgen, Aprikosen, Renekloden, Süß- und Sauerkirschen werde es je drei verschiedene Mittel mit drei verschiedenen Wirkstoffen als Notfallzulassung geben, wie der DFHV mitteilte.
Nur ein Mittel werde es dagegen für Himbereen, Brombeeren, Johannisbeeren, Stachelbeeren und Heidelbeeren geben. Die Bekämpfung der Kirschessigfliege ist ein wichtiges Thema in der Branche. Der DFHV informiert regelmäßig über neue Wirkstoffe und wie und wann sie eingesetzt werden dürfen.