„Die Anforderungen durch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz betreffen unsere Mitgliedsunternehmen in unterschiedlicher Weise“, so Rechtsanwalt Henning Kleinespel, stellv. Geschäftsführer des Deutschen Fruchthandelsverbands (DFHV).

Umso wichtiger sei es, sich über in der Praxis entstehende Probleme auszutauschen. Aus diesem Grunde habe der DFHV eine eigene Arbeitsgruppe zum Gesetz eingerichtet. Auf der ersten Sitzung der Gruppe Ende August sei es vor allem um einen Informationsaustausch über die Handreichungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Umsetzung des Gesetzes gegangen. Die nun veröffentlichten Handreichungen machten die Umsetzung nicht leichter; das zeigten alleine die Kommentare von Experten, die die viel zu späte Veröffentlichung und die praxisfremde Prosa kritisierten.

„Die Arbeit in der Gruppe wird fortgesetzt, denn im Interesse der Unternehmen, aber auch der Branche insgesamt, ist der Erfahrungsaustausch unverzichtbar“, so Kleinespel. Die Mitgliedschaft in der Arbeitsgruppe steht allen Mitgliedern des Deutschen Fruchthandelsverbandes offen.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz betrifft Unternehmen unterschiedlich.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz betrifft Unternehmen unterschiedlich.

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