Bei ihrer Sonderkonferenz in Magdeburg haben die Amtschefinnen und Amtschefs der Agrarressorts von Bund und Ländern über den deutschen Strategieplan zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) beraten. Anlass für das außerordentliche Treffen war Abstimmungsbedarf zwischen Bund und Ländern zur nationalen Ausgestaltung der EU Agrarförderung ab 1. Januar 2023, nachdem Brüssel Anpassungen im deutschen GAP Strategieplan gefordert hatte.
Zum Abschluss der zweitägigen Beratungen erklärt Silvia Bender, Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: „Die Erwartungen an uns sind eindeutig: Die landwirtschaftlichen Betriebe fordern zurecht Planungssicherheit ein – diese gibt es erst mit der Genehmigung des deutschen GAP-Strategieplans. Wir schulden den Landwirtinnen und Landwirten weiterhin eine konstruktive und zielgerichtete Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern, um die Kommission zu überzeugen. Ich bin froh, dass wir bei vielen offenen Punkten auf einer Linie sind. An unserem Ziel, den GAP-Strategieplan im September wieder einzureichen, hat sich nichts geändert. Der Zeitplan ist ambitioniert – aber wir sind voll im Soll.“
Bender betonte, die parallelen Abstimmungen mit der Kommission und den Ländern liefen ohne Verzug weiter. Es sei geplant, im Juli die inhaltlichen Anpassungen am Strategieplan informell mit der Kommission vorabzustimmen, damit die Genehmigung zügig erfolgen könne. „Es gilt jetzt, konzentriert die Punkte abzuarbeiten, welche die Kommission zum GAP-Strategieplan angemerkt hat. Wir haben bei unserer Konferenz den Grundstein für die politische Einigung der Agrarministerinnen und -minister bei ihrem Sondertreffen Ende Juli gelegt.“ Die anschließende Sommerpause in Brüssel solle genutzt werden, um in Bund und Ländern die erforderliche technische Umsetzung der vereinbarten Änderungen umzusetzen, sagte Staatssekretärin Bender. Außerdem erhielten die Länder damit zeitlichen Spielraum, um gegebenenfalls ihre Finanzplanung der 2. Säule anzupassen.
Auf ihrer Sonderkonferenz haben sich die Amtschefinnen und Amtschefs der Agrarressorts von Bund und Ländern unter anderem mit den Öko-Regelungen befasst. Im Fokus stand, die Öko-Regelungen so auszugestalten, dass sie zum einen den Anforderungen der Kommission an eine verbesserte ökologische Wirksamkeit genügen und gleichzeitig für die Landwirtinnen und Landwirte attraktiv bleiben. Bei der Konditionalität wurden vor allem Fragen im Zusammenhang mit den Regelungen zum Fruchtwechsel und zu Entwässerungsanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen in Feuchtgebieten und Mooren erörtert. Insgesamt stärkten die Länder dem Bund den Rücken für die weiteren Verhandlungen mit der Kommission.