Das erhöhe die Chance, eine Kreditzusage zu erhalten. Die KfW erklärte weiter, dass es Anträge für KfW-Unternehmerkredite für Bestandsunternehmen, den ERP-Gründerkredit-Universell für junge Unternehmen sowie den KfW-Kredit für Wachstum für größere Unternehmen gebe. Auch die Genehmigungsprozesse für Kredite wurden laut KfW vereinfacht, da ab sofort nur noch die Risikobewertung der Hausbank gelten soll und keine weiteren Bewertungsprozesse mehr notwendig sind. Details dazu auf der Homepage der KfW: www.kfw.de/partnerportal
Das Bundeswirtschafts- und das Bundesfinanzministerium haben jetzt auch für Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbstständigen und Angehörigen der Freien Berufe, die in der Regel keine Kredite erhalten und über keine Sicherheiten oder weitere Einnahmen verfügen, ein Soforthilfe-Programm bekanntgegeben. Ziel ist es auch hier, die negativen wirtschaftlichen Folgen durch die Corona-Krise abzuwenden. Eckpunkte sind: Finanzielle Soforthilfe (steuerbare Zuschüsse) für Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe bis zu zehn Beschäftigten. Das bedeuten bis 9.000 Euro Einmalzahlung für drei Monate bei bis zu fünf Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) sowie bis 15.000 Euro Einmalzahlung für drei Monate bei bis zu zehn Beschäftigten (Vollzeitäquivalente).
Sofern der Vermieter die Miete um mindestens 20 % reduziere, könne der ggf. nicht ausgeschöpfte Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden, heißt es.