Foto: Lovelyday12 - AdobeStock

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Für neue Photovoltaik-(PV)-Anlagen auf Dächern gelten jetzt höhere Vergütungssätze. Das sieht das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 vor, dessen erste Regelungen jetzt in Kraft getreten sind. Wie das Bundeswirtschaftsministerium dazu mitteilte, können entsprechende Solaranlagen, die frühestens am Tag nach dem Inkrafttreten in Betrieb genommen wurden, bis zu 13,4 ct/kWh für ihren Strom erhalten.

Zugleich werde der Netzanschluss unter anderem für kleine Anlagen vereinfacht. Zu Beschleunigung des Ausbaus von erneuerbaren Energien gilt dem Ministerium zufolge nun der Grundsatz, dass deren Nutzung im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Damit hätten erneuerbare Energien bei Abwägungsentscheidungen Vorfahrt. Der Großteil der weiteren Regelungen des neuen EEG 2023 tritt laut Ministerium zum 1. Januar 2023 in Kraft. „Angesichts der sich zuspitzenden Klimakrise und des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine sind die erneuerbaren Energien zu einer Frage der nationalen und europäischen Sicherheit geworden“, erklärte Ressortchef Dr. Robert Habeck. Das Energiesystem müsse so schnell wie von fossilen Energieträgern auf erneuerbare Energien umgestellt werden. Von den höheren Vergütungssätzen für Dach-Solaranlagen verspricht sich Habeck ein „klares Signal“ an den Markt und einen „entscheidenden Schub“.

AgE