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Dem badenwürttembergischen Staatshaushalt stünden nur für die Hälfte der beantragten Frosthilfen 2017 auch Mittel zur verfügung, berichtet AgE mit bezug auf das Stuttgarter Landwirtschaftsministerium.

Die Schadenssumme der Anträge auf Landesbeihilfen belaufe sich abzüglich möglicher Versicherungszahlungen und nicht entstandener Kosten auf 109,5 Mio Euro. Im Staatshaushaltsplan bereitgestellt worden seien dagegen nur 49,44 Mio Euro. Im Rahmen dieser Mittel sprächen die Landratsämter seit dem 8. Februar Bewilligungen in Höhe von 47 % der beantragten Schadenssumme aus. Verteilt auf die Produktionsbereiche liege Kernobst mit 62,1 Mio Euro deutlich vor Wein- und Tafeltrauben mit 26,3 Mio Euro. Dahinter folge Steinobst mit 14,2 Mio Euro.