Nach der Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das glyphosathaltige Produkt Roundup PowerFlex hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) den Widerruf von der angefochtenen technischen Verlängerung der Zulassung beschlossen.
Laut DUH erfolgt die damit verbundene Beendigung der Zulassung nicht nur aus “formalen Gründen”, wie das BVL meint. Vielmehr sei die Zulassungsbeendigung auch deshalb zwingend, weil das Umweltbundesamt zuvor für eine Vielzahl der Anwendungen unannehmbare Auswirkungen auf die Umwelt festgestellt hatte. Das BVL hatte aufgrund dieser Risiken im Juli 2024 den weitgehenden Widerruf der Zulassung gegenüber dem Hersteller angekündigt.
Dazu sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch: “Seit Jahren ignorierte die Pflanzenschutzmittel-Zulassungs-Behörde BVL Recht und Gesetz. Erst seitdem wir uns vor zwei Jahren das Klagerecht für die Überprüfung der industrienahen Genehmigungspraxis über den Europäischen Gerichtshof erstritten haben, gelingt es, die Zulassungen für ultragefährliche Produkte durch Verbände überprüfen zu lassen. Mit Roundup PowerFlex verliert nun eines der wichtigsten Glyphosat Produkte seine Zulassung. Es ist das erste Mal, dass das BVL anlässlich der Klage eines Umweltverbandes die Zulassung eines glyphosathaltigen Produkts beendet. Der Widerruf kommt dabei viel zu spät: In unserem Klageverfahren wurde aufgedeckt, dass erhebliche Lücken bei der Risikobewertung von Roundup PowerFlex bestehen. Das BVL hätte bereits vor Jahren eine Neubewertung der Umweltrisiken veranlassen müssen. Erst aufgrund unserer Klage hatte das Umweltbundesamt dann Gelegenheit zu einer aktualisierten Risikobewertung. In der Folge begründete das BVL bereits im Juli 2024 einen geplanten, nahezu vollständigen Widerruf der Zulassung gegenüber dem Hersteller. Die nun gewählte formale Lösung über den Widerruf der technischen Verlängerung kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Beendigung der Zulassung aufgrund identifizierter Umweltrisiken zwingend war. Die gewährten Abverkaufs- und Aufbrauchfristen halten wir für rechtswidrig. Wir fordern, dass Roundup PowerFlex keinen Tag länger ausgebracht werden darf. Nach diesem Erfolg setzen wir in nächsten Rechtsverfahren das notwendige Verbot weiterer glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel gegenüber der deutschen Zulassungsbehörde durch.”