Am 12. Juni 1991 wurde sie veröffentlicht: die Verpackungsverordnung, ein bis dahin weltweit einzigartiger Gesetzestext. Zum ersten Mal verpflichtete sie Hersteller, die Verantwortung für die Entsorgung ihrer Produkte – in diesem Fall Verpackungen – zu übernehmen, auch wenn sie die Verpackungen längst aus der Hand gegeben hatten.
Umgesetzt wurde diese sogenannte Erweiterte Produzentenverantwortung vom Grünen Punkt, der dazu schon 1990 gegründet worden war. Der Grüne Punkt baute in der Folge ein Getrenntsammelsystem für Verpackungen in Deutschland auf (Gelbe Tonne, Gelber Sack u. a.), an das bis 1993 praktisch alle Haushalte in Deutschland angeschlossen wurden. „Die Verpackungsverordnung war revolutionär und visionär: Hersteller übernehmen die Verantwortung für ihre Verpackungen und kümmern sich damit um eine umwelt- und recyclingfreundliche Gestaltung. Das Konzept hat sich seitdem weltweit verbreitet und ist eine der Schlüsselstrategien gegen die globale Plastikvermüllung“, betonte Michael Wiener, CEO des Grünen Punkts. Der schnelle Aufbau des Sammelsystems, die von Anfang an hohen Sammelmengen und die schlechte Zahlungsmoral mancher verpflichteten Unternehmen hätten 1993 das damals noch neue System einem ersten Stresstest unterzogen. Wiener mahnte, auch in Zukunft die gesteckten Ziele nicht aus den Augen zu verlieren. „Fast die Hälfte der klimarelevanten Emissionen kommen aus der Material- und der Landwirtschaft. Wir müssen Ressourcen wie Kunststoff im Kreislauf führen, sonst erreichen wir die Ziele des Klimaschutzes nicht. Wir brauchen jetzt die Erweiterte Produzentenverantwortung 2.0: Wenn ein Produkt ganz oder teilweise aus Recyclingkunststoff hergestellt werden kann, dann muss das auch zur Normalität werden. Nur so bringen wir den Markt für Recyclingkunststoff und damit die Kreislaufwirtschaft voran.“