Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßte nach eigenen Angaben den Antrag von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt bei der EU, die Verabschiedung der Revision der EU-Öko-Verordnung vom 20. November 2017 auf Januar 2018 zu verlegen. Dies hatten DBV und der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) gemeinsam empfohlen. Denn der rechtstechnisch überarbeitete und um Erwägungsgründe ergänzte Revisionsvorschlag liege erst seit einer Woche vor, wobei die im EU-Recht wichtigen Erwägungsgründe umfangreich geändert wurden.
Der DBV-Öko-Beauftrage, Heinrich Graf von Bassewitz, hob hervor, dass in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit bis zum 20. November nicht hinreichend geprüft werden könnte, ob das neue Verfahren in Deutschland ohne Existenzgefahr für die Öko-Landwirtschaft umsetzbar ist. Der DBV forderte vor einem deutschen Votum eine gründliche Überprüfung der fast vollständig geänderten Erwägungsgründe zum Verordnungsentwurfs mit Vertretern der zuständigen deutschen Länder-Behörden, Öko-Kontrollstellen und den Fachleuten der Öko-Branche sowie des Berufstandes. Die für die Umsetzung des Öko-Rechts zuständigen deutschen Bundesländer hatten das Trilog-Ergebnis zur Verordnung Ende September einstimmig abgelehnt, so die Mitteilung weiter.
Eine praktikable Umsetzung in Deutschland müsse sichergestellt werden, betonte von Bassewitz. Besonders problematisch sei der neu gewählte Begriff „Präsenz“, der die bisherige Formulierung „Verbot unzulässiger Anwendung“ ersetzen würde. Damit würden Öko-Landwirte für Rückstandsfunde außerhalb ihrer Verantwortung haftbar gemacht. Dies drohe zu nicht vertretbaren Härten für Ökolandwirten vor allem in kleinstrukturierten Gebieten zu führen, so der Öko-Beauftragte.