DBV_Bauernverband_15.jpg

„Dieser Vorschlag ist ein wichtiger, erster Schritt gegen unfaire Praktiken im Lebensmittelhandel. Damit werden im europäischen Recht erstmals Mindestregeln gegen den Missbrauch von Einkaufsmacht durch den Lebensmitteleinzelhandel anerkannt und gesetzt. Diese Regeln müssen für die gesamte Lebensmittelbranche gelten und wirksam von den Kartellbehörden durchgesetzt werden“, erklärte Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes, in einer Mitteilung.

Der Deutsche Bauernverband fordere darüber hinaus, die kartellrechtlichen Möglichkeiten zur Bündelung auf Erzeugerebene auf alle von Landwirten getragenen Vermarktungs- und Verarbeitungsorganisationen - einschließlich der Genossenschaften - zu erweitern: „Wir müssen hier noch deutlich weitergehen, um die landwirtschaftlichen Erzeuger in der Lebensmittelkette zu stärken und eine höhere Marktransparenz über die Verteilung der Wertschöpfungsanteile in der Lebensmittelkette anstreben“, sagte Rukwied abschließend.