Im Hinblick auf die anstehende Versteigerung von Frequenzen für den Ausbau eines Mobilfunknetzes der neuesten, fünften Generation („5G“) haben der Deutsche Bauerverband (DBV), der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), des Deutsche Landkreistag (DLT) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) gegenüber dem Beirat der Bundesnetzagentur den flächendeckenden Ausbau des 5G-Netzes unter Einbeziehung des gesamten Frequenzspektrums gefordert. Ziel ist die flächendeckende Versorgung des gesamten ländlichen Raums.
Eine Erschließung der ländlichen Räume mit einer flächendeckenden Infrastruktur sei für die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse unverzichtbar, könne jedoch eigenwirtschaftlich nicht stattfinden, so die Verbände. Deshalb setze ein erfolgreicher 5G-Rollout einen planvollen, aufeinander abgestimmten Ausbau gigabitfähiger Infrastrukturen im Festnetz- und Mobilfunkbereich voraus. Damit diese Technologie ihr volles Potenzial entfalten und einen volkswirtschaftlichen Mehrwert generieren kann, solle es bei der anstehenden Vergabe der hohen Frequenzbänder unbedingt Vorgaben für eine Flächenabdeckung geben.
Zur Umsetzung des geforderten Masterplans zur flächendeckenden Gigabit-Versorgung sehen DBV, DIHK, DLT und ZDH eine Reihe von Ansatzpunkten. So können die Mobilfunkanbieter zur Erfüllung von Versorgungsverpflichtungen insbesondere auch Frequenzen im Bereich von unter 1 GHz nutzen, um die hier geforderte Flächendeckung sicherzustellen. Diese Frequenzen haben eine höhere Reichweite als die jetzt zur Versteigerung anstehenden Frequenzen aus den Bereichen von 2,1 bzw. 3,6 GHz. Aus diesem Grund seien niedrigere Investitionen der Netzbetreiber erforderlich, weil mit den vielfach schon vorhandenen Mobilfunkstationen eine größere Fläche versorgt werden kann. Zudem würde nationales Roaming den Ausbau durch einen Betreiber wirtschaftlicher machen.