Der Landwirtschaftsausschuss hat eine Stellungnahme zum Vorschlag für eine Richtlinie über den Nachweis grüner Angaben angenommen. Er erkennt die Bemühungen auf betrieblicher Ebene an, verteidigt das Potenzial des Carbon Farming und erleichtert seine Umsetzung, so Copa Cogeca.

Die Richtlinie ziele darauf ab, die Begründung ausdrücklicher umweltbezogener Angaben für Produkte und Händler, die auf dem Binnenmarkt in Verkehr gebracht werden, zu klären und zu stärken. Der Landwirtschaftsausschuss (AGRI) stimmte für die ausgewogene Stellungnahme von MdEP Sarvamaa (EVP, FI), die die zusätzlichen Anstrengungen auf betrieblicher Ebene berücksichtigt und den Landwirten zusätzliche Überprüfungsprozesse erspare.

In den vergangenen zehn Jahren habe die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) immer mehr freiwillige Umweltmaßnahmen festgelegt, aber die Verbraucher waren sich der ständigen Verbesserungen nicht immer bewusst. Die AGRI-Stellungnahme erkenne die Nachhaltigkeitspraktiken auf Betriebsebene an und erleichtere die Information der Öffentlichkeit, ohne dass ein Überprüfungsverfahren erforderlich sei.

Darüber hinaus begrüßen Copa Cogeca die Stellungnahme zu Zertifizierungseinheiten für die Kohlenstoffbewirtschaftung, die für die Beantragung von Ausgleichszahlungen verwendet werden können, wobei der in der Richtlinie “Empowering Consumers for the Green Transition” vereinbarte Rahmen eingehalten wird. Dieser Standpunkt wird den Landwirten Anreize bieten, mehr kohlenstoffintensive Anbaumethoden anzuwenden und die positiven externen Effekte verschiedener Anbaumethoden auf die Umwelt zu erhöhen.

”Schließlich unterstützen wir die Bemühungen, die Umsetzung der Richtlinie zu erleichtern und Anreize zu schaffen, sowie die Übernahme durch die Betreiber zu vereinfachen, wie z.B. die Forderung nach einer öffentlichen Liste der anerkannten Methoden in der EU, Klarheit über die für die Überprüfung erforderlichen Unterlagen und die Liste der akkreditierten offiziellen Überprüfer in jedem Mitgliedstaat.”

Copa Cogeca hoffe, dass diese Änderungen vom Ausschuss für Umweltfragen und Binnenmarkt in den gemeinsamen Bericht aufgenommen werden, über den am 14. Februar 2024 abgestimmt werden soll.

Nachhaltigkeit

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