Das Land hat am 28. Februar für 65 Waren aus den USA und Kanada seine seit August 2018 erhobenen Strafzölle für zwölf Monate ausgesetzt. Darunter befinden sich einige Gemüse und Obstsorten. Neben der Erfüllung des Phase-1-Abkommens mit den USA zur Beilegung des Handelsstreits geschieht dies natürlich auch aus Eigennutz, da einige Waren knapp werden.
Wie die staatliche Zolltarifkommission in Peking darüber hinaus ankündigte, können ab dem 2. März für weitere 696 Produkte Ausnahmeregelungen von den Strafzöllen beantragt werden. Die Befreiung von Strafzöllen gilt allerdings nicht generell, sondern nur für bestimmte chinesische Unternehmen, die zudem ein zollbefreites Mengenkontingent beantragen müssen, was ab dem 2. März geschehen kann. Die Aussetzung der Zölle soll auf ein Jahr nach der Antragsgenehmigung beschränkt werden. „Um den steigenden Bedürfnissen der Verbraucher in China besser gerecht zu werden, werden wir die Annahme von Anträgen für die Ausnahme von Strafzöllen beschleunigen“, kündigte die Zolltarifkommission des Staatsrats an. Da die chinesischen Retorsionszölle in Reaktion auf die US-Strafzölle in mehreren Runden erhöht wurden und sich für die verschiedenen Produkte und Warentarifnummern unterscheiden, lässt sich das Ausmaß der Zollerleichterung nicht generell beziffern. Bei Obst und Rindfleisch dürfte sich diese beispielsweise auf 25 Prozentpunkte belaufen. AgE