Auf Antrag des Zulassungsinhabers hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mit Wirkung zum 17. Juli 2024 die Zulassung für das Pflanzenschutzmittel BANJO (Wirkstoff: Fluazinam) für die Anwendung gegen Botrytis squamosa an Speisezwiebeln und Schalotten (Anwendungs-Nr. 006899-00/04-001) widerrufen.
Wie QS unter Berufung auf das BVL mitteilt, gilt der Teilwiderruf zusätzlich auch für entsprechende Anwendungen der Vertriebserweiterung Carneol (Zul.-Nr.: 006899-60).
Bedingt durch die Teilwiderrufe der Zulassungen seien damit die vorgenannten Anwendungen ab sofort nicht mehr zulässig. Andere Anwendungen des Pflanzenschutzmittels bleiben von der Entscheidung unberührt.