Auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mehrere Notfallzulassungen für das Pflanzenschutzmittel Orondis Evo an mehreren Kulturen erteilt.
Wie QS unter Berufung auf das BVL mitteilt, darf Orondis Evo (Wirkstoffe: Azoxystrobin und Oxathiapiprolin) für die Bekämpfung von Falschen Mehltaupilzen (Peronosporaceae) jeweils über die bestehende Zulassung hinaus an folgenden Kulturen im Zeitraum vom 15. April bis 12. August 2025 zum Einsatz gebracht werden:
- Chinakohl und Pak Choi
- Blumenkohl
- Spinat und verwandte Arten
- Salat-Arten