Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat auf Basis von Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Mildicut (Wirkstoffe: Cyazofamid, Dinatriumphosphonat) erlassen.

Kartoffeln im Sack

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Wie QS unter Berufung auf das BVL mitteilt, ist die Anwendung von Mildicut zur Bekämpfung von Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) an Kartoffeln gemäß der Notfallzulassung im Zeitraum vom 2. August bis zum 29. November 2024 zulässig.