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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat auf Grundlage des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 eine Notfallzulassung für das Insektizid Minecto One erteilt.

Wie QS unter Berufung auf das BVL mitteilt, darf das Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole im Obstbau zur Bekämpfung des Apfelblütenstechers an Äpfeln gemäß der Notfallzulassung und über die bestehende Zulassung hinaus angewendet werden. Die Notfallzulassung für Minecto One gilt für den Zeitraum vom 15. Februar bis zum 13. Juni 2023.