Das Insektizid mit dem Wirkstoff Tefluthrin darf demnach über die bestehende Zulassung hinaus als Saatgutbehandlung zur Bekämpfung von Schnellkäferlarven an Speisezwiebeln eingesetzt werden.
Wie QS unter Berufung auf das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) berichtet, gilt die Notfallzulassung für den Zeitraum vom 5. Januar bis zum 4. Mai 2021.