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Das Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) hat auf Grundlage von Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Novodor FC erlassen.

Wie QS unter Berufung auf das BVL mitteilt, ist der Einsatz des Insektizids Novodor FC (Wirkstoff: Bacillus thuringiensis subspecies tenebrionis Stamm NB 176) zur Bekämpfung von Kartoffelkäfern an Kartoffeln im Zeitraum vom 20. April bis zum 17. August 2023 im Freiland (ökologischer Landbau) zulässig.