Wie QS unter Berufung auf das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mitteilt, wurde für das Pflanzenschutzmittel Quassiaextrakt MD eine Notfallzulassung erteilt.
Gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 sei damit die Anwendung von Quassiaextrakt MD (Wirkstoff: Quassin) zur Bekämpfung von Sägewespen an Kern- und Steinobst zulässig.
Die Notfallzulassung sei auf den ökologischen Anbau beschränkt und gilt vom 19. März bis zum 16. Juli 2024.