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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die Zulassung für das Pflanzenschutzmittel Pirimor Granulat (Wirkstoff: Pirimicarb) zur Anwendung an Kohlrabi mit sofortiger Wirkung widerrufen.

Da die Grundzulassung für das Insektizid weiter fortbesteht und sich der Wiederruf nur auf die Anwendung an Kohlrabi bezieht, kommen die gesetzlichen Aufbrauchfristen nicht zum Tragen, heißt es. Der Widerruf der Zulassung geht auf eine geänderte Systematik der Kulturgruppen zurück. Bis zum 31. Dezember 2016 waren Kohlrabi-Blätter der Kulturgruppe Baby-Leaf-Salate (einschließlich der Brassica-Arten, Kulturcode 0251080) zugeordnet. Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 752/2014 wurde zu Jahresbeginn eine Umgruppierung vorgenommen, wonach Kohlrabi-Blätter seit dem 1. Januar 2017 zur Kulturgruppe Grünkohl (Kulturcode 0243020-004) gehören.

Während für den Wirkstoff Pirimicarb in Bezug auf die Kulturgruppe Baby-Leaf-Salate ein Rückstandshöchstgehalt von 15 mg/kg festgelegt wurde, ist dieser bei der Kulturgruppe Grünkohl mit einem Wert von 0,3 mg/l deutlich niedriger festgesetzt (siehe Verordnung (EU) Nr. 2016/71 vom 26. Januar 2016). Da hierdurch die ursprünglichen Genehmigungsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt sind, hat das BVL die vorliegende Genehmigung für das Pflanzenschutzmittel Pirimor Granulat mit sofortiger Wirkung widerrufen.