Das Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) hat auf Grundlage des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 zwei Notfallzulassungen für die Pflanzenschutzmittel ABC-V14 und Movento 100 SC erteilt, so QS.
Das Insektizid ABC-V14 darf bei ökologisch wirtschaftenden Betrieben mit nachgewiesenen Resistenzproblemen zur Bekämpfung des Apfelwicklers in Kernobst zum Einsatz gebracht werden. Die Notfallzulassung ist für den Zeitraum vom 16. Mai bis zum 12. September 2019 beschränkt.
Bei Befall der Maulbeerschildlaus an Johannisbeere und Stachelbeere können Obsterzeuger ab dem 15. Juni 2019 auf das Insektizid Movento SC 100 über die bestehende Zulassung hinaus zurückgreifen. Gemäß der vom BVL erteilten Notfallzulassung darf das Pflanzenschutzmittel hier bis zum 12. Oktober 2019 eingesetzt werden.