Danach dürfe das Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole bei der Jungpflanzenanzucht in Gewächshäusern gegen Kleine Kohlfliegen an Kopf- und Blumenkohlen eingesetzt werden. Die Notfallzulassung ist auf den Zeitraum vom 21. März bis zum 18. Juli 2019 beschränkt.