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Über die bestehende Zulassung hinaus darf das Insektizid gegen Rotbeinige Baumwanzen, Grüne Reiswanzen, Grüne Stinkwanzen, Graue Gartenwanzen, Marmorierte Baumwanzen und Beerenwanzen an Äpfeln und Birnen eingesetzt werden.

Die Notfallzulassung, die das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 erteilt hat, gilt für den Zeitraum vom 25. März bis zum 22. Juli 2020, wie QS mitteilt.