Die Anwendung ist ausschließlich auf befallsgefährdeten Flächen, insbesondere im Ökolandbau gestattet.
Die Notfallzulassung für ATTRACAP (Wirkstoff Metarhizium brunneum Stamm Cb15-III) wurde vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 erteilt.