logo_bvl_03.jpg

Ab dem 15. Februar bis zum 14. Juni 2019 können Kartoffelerzeuger bei der Bekämpfung von Schnellkäferlarven (Drahtwurm) an Kartoffeln auf das Insektizid ATTRACAP zurückgreifen, wie QS mit Bezug auf das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) berichtet.

Die Anwendung ist ausschließlich auf befallsgefährdeten Flächen, insbesondere im Ökolandbau gestattet.
Die Notfallzulassung für ATTRACAP (Wirkstoff Metarhizium brunneum Stamm Cb15-III) wurde vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 erteilt.