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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für die Anwendung des Pflanzenschutzmittels Ortiva (Zulassungsnummer 024560-00) an Kohlrabi im Gewächshaus das Ruhen angeordnet. Mit Bezug auf das BVL meldet QS, dass die Anwendung an Kohlrabi im Freiland weiterhin in Kraft bleibe.

Hintergrund sei die seit dem 1. Januar 2017 bestehende Änderung der Kulturgruppensystematik. Durch die gemäß der Verordnung (EU) Nr. 752/2014 vorgenommene Neuzuordnung von Kohlrabiblättern zu der Kulturgruppe Grünkohl (zuvor Baby-Leaf-Salate) verringert sich der Rückstandhöchstgehalt des Wirkstoffes Azoxystrobin von 15 mg/kg auf 6 mg/kg. Es sei unklar, ob dieser nach unveränderter Anwendung des Pflanzenschutzmittels an Kohlrabi im Gewächshaus eingehalten werden könne. Eine Klärung der Rückstandssituation durch den Zulassungsinhaber sei in Kürze zu erwarten.