Hintergrund sei die seit dem 1. Januar 2017 bestehende Änderung der Kulturgruppensystematik. Durch die gemäß der Verordnung (EU) Nr. 752/2014 vorgenommene Neuzuordnung von Kohlrabiblättern zu der Kulturgruppe Grünkohl (zuvor Baby-Leaf-Salate) verringert sich der Rückstandhöchstgehalt des Wirkstoffes Azoxystrobin von 15 mg/kg auf 6 mg/kg. Es sei unklar, ob dieser nach unveränderter Anwendung des Pflanzenschutzmittels an Kohlrabi im Gewächshaus eingehalten werden könne. Eine Klärung der Rückstandssituation durch den Zulassungsinhaber sei in Kürze zu erwarten.