Die Novelle des Agrarmarktstrukturgesetzes dient insbesondere der Umsetzung der EU-Richtlinie gegen unfaire Handelspraktiken in der Lebensmittellieferkette. Der vorgesehene Gesetzentwurf geht über eine 'Eins zu Eins'-Umsetzung hinaus und sieht einen erweiterten Anwendungsbereich sowie schärfere Regeln vor, so die Bundesvereinigung d. Dt. Ernährungsindustrie (BVE).
Anlässlich der bevorstehenden Behandlung des Gesetzes am 6. Mai 2021 im Deutschen Bundestag trifft Peter Feller, stellv. Hauptgeschäftsführer der BVE, folgende Feststellung: 'Dies ist ein dringend erforderlicher Schritt in die richtige Richtung, dem weitere folgen müssen. Die Konzentration im deutschen Lebensmitteleinzelhandel schreitet weiter voran. Aus den Unternehmen vernehmen wir mehr Stimmen denn je, die sich über unfaires Verhalten einzelner Handelspartner beschweren, wie zum Beispiel unberechtigte Rechnungskürzungen im großen Stil.'
Neben zusätzlichen Verboten, wie z.B. dem Zurückschicken bestellter Waren ohne Entrichtung des Kaufpreises und der Erhebung von Listungsgebühren für bereits markteingeführte Produkte sieht der Gesetzentwurf vor, dass der bislang auf einen lieferantenseitigen Höchstumsatz in Höhe von 350 Mio Euro begrenzte Anwendungsbereich für bestimmte Produkte, wie Fleisch, Milch, Obst und Gemüse, auf 4 Mrd Euro ausgedehnt wird.
Dazu Peter Feller: 'Zahlreiche Unternehmen der Ernährungsindustrie liegen über der Umsatzgrenze von 350 Mio Euro und werden auch in Zukunft unter unfairen Handelspraktiken leiden. Ihnen wird mit diesem Gesetz nicht geholfen. Es leiden grundsätzlich alle Lieferanten unter der Konzentration im Lebensmitteleinzelhandel und den damit verbundenen Beeinträchtigungen. Hier besteht weiterhin Handlungsbedarf, der spätestens bei der absehbaren Evaluierung des Gesetzes thematisiert werden muss.'