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Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann und Bundesernährungsminister Cem Özdemir setzen sich dafür ein, dass Strafverfahren wegen des sogenannten Containerns eingestellt werden sollten, wenn dies die Umstände im Einzelfall zulassen. In einem gemeinsamen Schreiben an die Justizminister und Justizsenatoren der Länder werben sie um Unterstützung für den Vorschlag des Bundeslandes Hamburg, der eine entsprechende Änderung der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) vorsieht.

Aus Sicht der Bundesregierung wäre dies eine praktikable Lösung auf Ebene der Verwaltungsvorschriften zum Verfahrensrecht, ohne dass das materielle Recht berührt würde, teilt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mit.

Bundesminister Dr. Marco Buschmann: „Wenn sich Menschen weggeworfene Lebensmittel mit nach Hause nehmen, ohne dabei eine Sachbeschädigung oder einen Hausfriedensbruch zu begehen, dann muss das nach meiner Meinung nicht weiter strafrechtlich verfolgt werden. Ich hielte daher eine Anpassung der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren durch die Länder für sinnvoll. Dort, wo aber ein Hausfriedensbruch oder eine Sachbeschädigung begangen werden, muss das Strafrecht das sanktionieren. Am besten ist es sowieso, wenn Lebensmittel gar nicht erst im Müll landen.“

Bundesminister Cem Özdemir: „In Deutschland landen leider noch viel zu viele Lebensmittel im Müll. Wer Lebensmittel vor der Tonne rettet, sollte dafür nicht weiter strafrechtlich verfolgt werden. Das Containern nicht strafrechtlich zu verfolgen, ist einer von vielen Bausteinen im Kampf gegen Lebensmittelverschwendung. Hier können auch die Bundesländer einen konkreten Beitrag leisten. Unser gemeinsames Ziel sollte es sein, dass Nahrungsmittel dorthin kommen, wo sie hingehören: auf den Teller und nicht in die Tonne.“

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