„Wir können das Gesetz jetzt – auch mit Blick auf das, was dann europäisch irgendwann national umgesetzt werden wird in zwei Jahren ungefähr – pausieren“, wird Robert Habeck in den Medien zitiert. In der Zwischenzeit könnte man die Regelungen auf solche Unternehmen reduzieren, die ihnen freiwillig folgen wollten, „alle anderen, glaube ich, können wir draußenlassen“.

Pausiert das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz?

Pausiert das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz?

Image: Dmitry Kovalchuk/AdobeStock

Seit vergangenem Jahr ist das Gesetz in Kraft und gilt seit 2024 für Unternehmen mit 1.000 Beschäftigten. Allerdings seien die neuen Rechenschafts- und Sorgfaltspflichten - auch aufgrund des Zeit- und Kostenaufwands - kaum zu erfüllen. Die auf EU-Ebene entstandene Lieferkettenrichtlinie müsse noch in die nationale Gesetzgebung übertragen werden.

Weil sich eine Doppelstruktur gebildet habe, will sich Robert Habeck dafür einsetzen, dass die Unternehmen von den schon geltenden nationalen deutschen Verpflichtungen vorerst befreit werden. Die Regelungen solle auf solche Unternehmen reduziert werden, die ihnen freiwillig folgen wollten. „Das wäre das Beste, das halte ich für absolut vertretbar“, wird er zitiert. „Das Europäische muss man dann europaweit, schlank, bürokratiearm machen, aber dann hätte man zwei Jahre quasi eine Pause an der Stelle. Das wäre, glaube ich, ein richtiger Befreiungsschlag.”

Er könne das Moratorium „nicht wirklich versprechen“, weil daran viele Stellen beteiligt seien, federführend ist das Arbeits- und Sozialministerium von Hubertus Heil (SPD). „Aber ich glaube, ich kann zusagen, dass es beim Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz noch mal eine richtige Schneise geben wird. Wie breit sie ist, da muss ich noch um zwei, drei Wochen Geduld bitten“, so Habeck.