Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) in seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion klarstellt, hat sich die Bundesregierung nicht für ein „Absehen von Strafe“, eine „Straffreistellung“ oder eine „Bereichsausnahme im Strafrecht“ beim „Containern“ ausgesprochen.
Lebensmittelverschwendung sei „eine vielschichtige Problematik, die nicht durch eine singuläre Maßnahme gelöst werden kann“, heißt es in der Antwort. Der aktuelle Vorstoß zum „Containern“ sei nur einer von vielen Bausteinen im Kampf gegen Lebensmittelverschwendung. Gemeinsam mit dem Bundesjustizministerium sei in einem Schreiben an die Ressortkollegen der Länder angeregt worden, dass die Länder einen Vorschlag der Hamburger Behörde für Justiz und Verbraucherschutz beraten sollten, wonach die Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren ergänzt werden sollten. Hamburg habe vorgeschlagen, dass in Verfahren wegen Diebstahls von weggeworfenen Lebensmitteln aus Abfallcontainern regelmäßig eine Einstellung des Verfahrens nach § 153 der Strafprozessordnung in Betracht komme, schreibt die Regierung. Wichtig sei, dass dies nur in Frage kommen solle, wenn nicht zugleich eine Sachbeschädigung oder ein Hausfriedensbruch vorliege, der über die Überwindung eines physischen Hindernisses ohne wesentlichen Aufwand hinausgehe. Zu Jahresbeginn hatte sich Ressortchef Cem Özdemir in einem Interview dafür ausgesprochen, „Containern“ straffrei zu stellen. Unterdessen wurde am 31. März im Bundesrat ein rheinland-pfälzischer Entschließungsantrag für Maßnahmen zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt. Das Bundesland wollte die Bundesregierung unter anderem zur Schaffung von verbindlichen Regeln zur Freigabe von unverkauften, für den Verzehr noch geeigneten Lebensmitteln für soziale Zwecke und innovative Ansätze zum Spenden auffordern. Zudem wollte Rheinland-Pfalz erreichen, dass sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür einsetzt, die Ausnahmeliste zur Mindesthaltbarkeit zu überarbeiten, um die Vernichtung von nahezu unbegrenzt haltbaren Lebensmitteln zu verhindern. AgE